Seit Kurzem müssen Finanzmarktteilnehmer gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 („Offenlegungsverordnung“) offenlegen, ob und in welchem Umfang Finanzprodukte bei ihrer Investitionstätigkeit Nachhaltigkeitskriterien und die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen. In diesem Zusammenhang kann ein Fonds als sogenannter Artikel-8- Fonds klassifiziert werden.
Was steckt hinter Artikel-8- Fonds?
Es handelt sich um Fonds, die gemäß Artikel 8 der Offenlegungsverordnung ökologische und soziale Merkmale bewerben oder einen Anteil an ökologischen oder sozialen oder Taxonomie-konformen Investitionen aufweisen. BVT geht derzeit davon aus, dass vier ihrer Produkte als Artikel-8-Fonds zu bewerten sind. Einer davon ist der BVT Concentio Energie & Infrastruktur GmbH & Co. Geschlossene Investment KG (BVT Concentio Energie & Infrastruktur), der als Portfoliofonds über angebundene Zielfonds mittelbar in nach den „UN Principles for Responsible Investment“ ausgewählte Zielunternehmen weltweit investiert.
Bislang wurden acht solcher Zielfonds ausgewählt. Welches diversifizierte Spektrum wiederum deren eigene, direkte Investitionen in Zielunternehmen umfasst – sowohl global als auch nach Geschäftsmodellen –, veranschaulicht die Grafik. Zahlreiche weitere Zielfonds sind bereits für eine mögliche Investition in Prüfung.