Kapitalverwaltungsgesellschaften (kurz: KVGen) müssen seit Februar strengere Verbraucherschutzregeln beim Marketing für ihre Produkte beachten. Sie zielen vor allem darauf ab, mehr Transparenz für Anleger zu schaffen und sicherzustellen, dass Marketing-Anzeigen als solche erkennbar sind und fair, eindeutig und nicht irreführend gestaltet werden. Wichtige Aspekte sind hierbei, die Darstellung von Chancen und Risiken in ein ausgewogenes Verhältnis zu setzen sowie „Greenwashing“ zu verhindern.
ESMA macht neue Vorgaben für Marketing-Anzeigen
Die neuen Leitlinien zu Marketing-Anzeigen gemäß der Verordnung über den grenzüberschreitenden Vertrieb von Fonds hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) 2021 veröffentlicht. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wendet sie seit dem 2. Februar 2022 in Deutschland an. Betroffen sind davon alle OGAW-Fonds und Alternative Investmentfonds (AIF).
Mehr Transparenz für Anleger
Die KVGen sind nun zu einer höheren Transparenz beim Marketing ihrer Produkte verpflichtet. Wird in einer Marketing-Anzeige, auch in den Social Media Kanälen, über die Chancen einer Anlagemöglichkeit berichtet, so muss gleichzeitig auch in einem angemessenen Umfang über die Risiken informiert werden. Wenn Aussagen über eine künftig zu erwartende Wertentwicklung getroffen werden, gelten besondere Anforderungen an die entsprechende Darstellung. Versteckte Risikohinweise in kleingedruckten Fußnoten reichen nicht mehr aus.
Nachhaltigkeit muss nachvollziehbar sein
Sofern Fondsgesellschaften in ihren Anzeigen die Nachhaltigkeitsaspekte ihrer Produkte bewerben, müssen sie diese mit der Webseite verlinken, auf der über die betreffenden Nachhaltigkeitskriterien nach der Verordnung EU 2019/2088 (EU-Offenlegungsverordnung) informiert wird.
Auch eine Werbung mit dem Thema Nachhaltigkeit darf nicht das Maß überschreiten, in dem nachhaltigkeitsrelevante Eigenschaften oder Ziele zur Anlagestrategie des Produkts gehören.