Bild: FredFroese & BVT
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Grüne Mietverträge

ESG-Kriterien können auch im Management von Bestandsimmobilien berücksichtigt werden.

 

Herr Guggenberger, attraktive Immobilienprojekte zu identifizieren, günstig zu erwerben und zum idealen Zeitpunkt gewinnbringend zu verkaufen, ist das Ziel des Geschäftsbereichs Immobilien Deutschland. Aber Ihre Arbeit besteht aus mehr als nur dem An- und Verkauf, richtig?

Definitiv. Die eigentliche Arbeit liegt genau dazwischen. Die Bewirtschaftung einer Immobilie während ihres Lebenszyklus spielt eine entscheidende Rolle. Dafür haben wir bei BVT vor über zehn Jahren ein eigenes Property Management Team mit mittlerweile 18 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern installiert. Hier werden derzeit 71 Objekte mit über 400.000 Quadratmetern Fläche und über 900 Mietern breit gestreut über alle Immobilienarten verwaltet.

 

Welche Vorteile hat das eigene Property Management?

In erster Linie entfallen so Verhandlungen und Auftragsanpassungen mit einem externen Dienstleister. Damit sind wir wesentlich schneller handlungsfähig und können auf Veränderungen oder neue Trends reagieren. Und wir festigen die eigene Expertise kontinuierlich.

 

Mit Trends meinen Sie zum Beispiel das Thema Nachhaltigkeit?

Genau. Nachhaltigkeit spielt mittlerweile nicht nur bei neuen Immobilien eine wichtige Rolle, sondern zunehmend auch im Bestand – etwa, weil sie die Werthaltigkeit mit Blick auf Neuvermietungen oder einen Verkauf sichert.

 

Wie fließen ESG-Kriterien in Ihr Bestandsgeschäft ein?

Wir verankern die Nachhaltigkeitskriterien beispielsweise im Zuge von Neuvermietungen im Mietvertrag oder bei bestehenden Mietern über einen sogenannten Nachtragsabschluss, wenn das möglich ist. Über diese „Green Lease“-Klauseln verpflichten sich dann beide Vertragsparteien zu einer energie- und ressourcenschonenden Standortbewirtschaftung.

 

Ist die Art der nachhaltigen Bewirtschaftung näher definiert?

Im Green Lease finden Sie beispielsweise die Verpflichtung, elektrische Energie für das Mietobjekt so weit wie möglich aus regenerativen Energiequellen zu beziehen, also insbesondere aus Wasserkraft, Windenergie, solarer Strahlung oder Erdwärme. Zudem sollen innerhalb des Mietobjekts nur solche Elektrogeräte aufgestellt werden, die zu diesem Zeitpunkt einer dann geltenden hohen Energieeffizienzstufe angehören. Und auch die Mülltrennung ist in den Verträgen genauso geregelt wie die Reinigung und die dafür verwendeten Mittel und Verfahren. Wir als Vermieter engagieren uns mit nachhaltigen Sanierungen, wenn diese anstehen, oder installieren bei geeigneten Objekten Photovoltaikanlagen. Auch Dachbegrünungen und die Ausstattung mit Smart-Metern gehören zu unserem nachhaltigen Engagement. ESG wird also im gesamten Lebenszyklus der Immobilie berücksichtigt.

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