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Nächste Schritte für nachhaltiges Investieren

Der BVT Concentio Energie & Infrastruktur erfüllt bereits die neuen Anforderungen.

Europas Finanzmärkte sollen nachhaltig werden. Die Anleger sollen mehr Kontrolle über die ökologischen und sozialen Aspekte ihrer Investments erhalten, mehr Aufklärung, eine transparente Auswahl und klare Kriterien für nachhaltige Ziele. Dazu hat die EU ein Bündel an Verordnungen erlassen, die jetzt schrittweise umgesetzt werden. Ein entscheidendes Datum dürfte der 2. August 2022 sein. Von da an müssen Finanzberater ihre Kunden nach deren „Nachhaltigkeitspräferenzen“ befragen und diese dokumentieren. Bevor eine Fondsbeteiligung vom Anleger gezeichnet wird, muss also geklärt werden, ob und wenn ja, welche ökologischen oder sozialen Kriterien der Anleger mit seinem Investment berücksichtigen möchte. So schreibt es die EU-Richtlinie MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive, Richtlinie 2014/65/EU) vor, die eine Stärkung des Verbraucherschutzes fokussiert.

 

Offenlegungs- und Taxonomieverordnung als weitere Schritte zum Green Deal

Doch die MiFID II ist nur ein weiterer Baustein auf dem langen Weg zum Green Deal. Seit Frühjahr vorigen Jahres müssen Finanzmarktteilnehmer auf der Grundlage der Offenlegungsverordnung (Verordnung (EU) 2019/2088) ihren Anlegern gegenüber darlegen, ob und wie sie ökologische und soziale Aspekte sowie Standards einer guten Unternehmensführung bei ihren Investitionsentscheidungen beachten. So wird transparent, wie „grün“ ein Finanzprodukt ist, also ob nachhaltige Investitionen im Sinne der Offenlegungsverordnung getätigt werden, ein ökologisch nachhaltiges Investment nach der Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852) erfolgt oder ob die Finanzprodukte solche Kriterien nicht berücksichtigen. Orientiert sich ein Anbieter an der Taxonomie-Verordnung, so stehen die Ziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel als klar benannte Leitlinien im Vordergrund. Weitere Taxonomie-Kriterien sollen folgen.

 

Unübersichtlichkeit durch Vielzahl an Verordnungen und Definitionen

Für Privatanleger dürfte die Vielzahl an Verordnungen und Definitionen zwar zu einer größeren Transparenz bei der Auswahl an Finanzprodukten führen, doch auch zu einer neuen Unübersichtlichkeit. Ähnlich ergeht es den Fondsmanagern und Finanzberatern. Viele Details des Ablaufs der Kundenbefragung sind noch nicht geklärt. Eine große Herausforderung für die Kapitalverwaltungsgesellschaften ist es, alle notwendigen Daten über die im Fondsportfolio enthaltenen Beteiligungen zu erhalten, besonders wenn ein Fonds auch außerhalb der EU investiert, wo solche Nachhaltigkeitskriterien nicht festgeschrieben sind. Zusätzlich müssen die negativen Auswirkungen der Investitionen auf Nachhaltigkeitsziele, die „Principal Adverse Impacts“ (PAIs), angegeben werden. Auch diese müssen vom Fondsmanagement ermittelt und den Anlegern mitgeteilt werden. Ergänzend hierzu ist der Grundsatz der Taxonomie-Verordnung „do no significant harm“ zu sehen, in dessen Rahmen geprüft wird, ob ein ökologisch nachhaltiges Investment, das auf ein Umweltziel der Taxonomie-Verordnung hinwirkt, dabei keinem der anderen Ziele entgegenwirkt.

 

BVT-Fonds erfüllt neue Anforderungen

Die Finanzbranche befindet sich somit im Umbruch. Die BVT hat sich mit ihrem aktuellen Fonds BVT Concentio Energie & Infrastruktur GmbH & Co. Geschlossene Investment KG (kurz: „BVT Concentio Energie & Infrastruktur“) auf die neuen Anforderungen vorausschauend vorbereitet. Der Dach-AIF beteiligt sich an mehreren Zielfonds (AIFs), die großteils in die Erzeugung, den Transport sowie in die Speicherung erneuerbarer Energien investieren und damit Nachhaltigkeitskriterien der genannten Verordnungen erfüllen. Auch die PAIs der Zielfonds können ermittelt werden. Der BVT Concentio Energie & Infrastruktur schließt grundsätzlich alle Beteiligungen aus, die mit der Rüstungsindustrie verbunden sind, die in die Kohle- und Erdölförderung sowie in die Erzeugung von Atomenergie investieren. „Wir gehen davon aus, dass der Fonds pünktlich zum 2. August so aufgestellt sein wird, dass er für Anleger mit Nachhaltigkeitspräferenzen nach der MiFID II geeignet ist“, schätzt Dr. Werner Bauer, Geschäftsführer der BVT-eigenen Kapitalverwaltungsgesellschaft derigo. „Damit haben wir eine gute Position im Wettbewerb.“ Durch die bereits über 30 Jahre aufgebaute Expertise im ökologischen Investmentmanagement gelang es der BVT, die komplexen Anforderungen der neuen Verordnungen in den laufenden Planungsprozess des Fonds, der erst Ende des Jahres geschlossen wird, zu integrieren. Bei allen künftigen BVT-Fonds wird die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien nach den EU-Verordnungen einen zentralen Platz in der Konzeption erhalten, verspricht Dr. Bauer.

Hinweis: Der BVT Concentio Energie & Infrastruktur ist im Vertrieb der Baden-Württembergischen Bank sowie ausgewählter Sparkassen.

 

Risiken nicht vergessen

Die Anlage in den BVT Concentio Energie & Infrastruktur als geschlossenen Publikums-AIF beinhaltet Risiken. Bei Investitionen in erneuerbare Energie- und Infrastrukturanlagen besteht etwa das Risiko, dass aufgrund von Wetter- und Klimaveränderungen weniger Energie erzeugt wird als prognostiziert. Bei Infrastrukturanlagen ist nicht ausgeschlossen, dass sie nicht in erwartetem Umfang von potenziellen Nutzern angenommen werden und somit geringere Einnahmen als prognostiziert generieren. Die Beteiligung ist nur eingeschränkt handelbar. Es besteht das Risiko, dass der Anleger seinen Anteil nicht veräußern oder keinen dem Wert angemessenen Preis erzielen kann. Der Anleger stellt der Investmentgesellschaft Eigenkapital zur Verfügung, das durch Verluste aufgezehrt werden kann. Der Anleger sollte bei seiner Anlageentscheidung alle in Betracht kommenden Risiken einbeziehen. Eine Darstellung der mit der Anlage verbundenen Risiken enthalten der Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen und der letzte veröffentlichte Jahresbericht, die in ihrer aktuellen Fassung – in Deutsch und kostenlos – in Papierform von Ihrem Anlageberater oder von der derigo GmbH & Co. KG, Rosenheimer Straße 141 h, 81671 München, erhältlich oder unter www.derigo.de abrufbar sind.

Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher Sprache unter www.derigo.de/Anlegerrechte verfügbar.

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