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Warum die „Gebrauchten“ beständigen Wert haben

Wohin sich die Immobilienpreise in Zukunft entwickeln, ist ungewiss – weshalb sich der Blick auf den Zweitmarkt lohnt.

Am Immobilienmarkt scheiden sich aktuell die Geister. Während die einen vor allem aufgrund der Angebotsverknappung von weiter steigenden Preisen ausgehen, rechnen andere Experten aufgrund der steigenden Zinsen mit sinkenden Preisen – selbst in den großen Metropolen. Für Investoren heißt es daher aktuell: Sie müssen ganz genau hinschauen, welche Immobilien, Lagen und Segmente für die Kapitalanlage überhaupt noch attraktiv sind. Denn es ist gut möglich, dass die heutigen „Wahnsinnspreise“ für Immobilien rückblickend noch echte Schnäppchen waren – ein Prinzip, das heute schon genauso am Zweitmarkt funktioniert. Was Anleger benötigen, um dort die attraktiven Angebote herauszufiltern, ist in jedem Fall Fingerspitzengefühl. Denn auch am Zweitmarkt ist man als Investor natürlich nicht allein auf weiter Flur. Idealerweise überlässt man die Zusammenstellung eines aus Rendite-Risiko-Sicht ausgewogenen Zweitmarkt-Immobilienportfolios daher auch besser den Experten. Denn die wissen, was sie tun, wie BVT erneut mit positiven Nachrichten unterstreichen kann. So konnten ganz aktuell zwei erfolgreiche Nachvermietungen bei zwei Objekten vermeldet werden, die in den beiden Spezial-AIF BVT Real Select Secondary Office GmbH & Co. Geschlossene Investment KG und BVT Zweitmarkt Büro II GmbH & Co. Geschlossene Investment KG allokiert sind. Damit erweist sich die Anlageklasse Büroimmobilien auch in einem Marktumfeld mit zunehmenden Herausforderungen als erfreulich stabiler Anker, und die Vermietungserfolge werden in beiden Zielfonds zu deutlich erhöhten Liquiditätsüberschüssen führen.*

 

Erfreulicher Jahresrückblick

Insgesamt kann sich die Bilanz der BVT-Zweitmarktexperten im laufenden Jahr sehen lassen. Der Spezial-AIF BVT Zweitmarkt Büro II GmbH & Co. Geschlossene Investment KG, der bereits Ende 2021 geschlossen wurde, konnte im Jahresverlauf weitgehend ausinvestiert werden. Die Schließung des Spezial-AIF BVT Zweitmarkt Handel II GmbH & Co. Geschlossene Investment KG ist regulär zum Ende dieses Jahres geplant, und auch hier wurden vielversprechende Investitionen gezeichnet. Auch der Publikums-AIF, der über die vorgenannten Spezial-AIF am Zweitmarktgeschehen partizipiert, wird vermutlich in Kürze geschlossen. Bis zum geplanten Volumen fehlt lediglich noch ein niedriger einstelliger Millionenbetrag. Wer als Anleger also an den Chancen partizipieren möchte, die insbesondere der Zweitmarkt aktuell bietet, hat hierzu über ein Engagement in die BVT Zweitmarktportfolio II GmbH & Co. Geschlossene Investment KG noch die Gelegenheit. Man ist bei BVT auch in der Vorbereitung für die Fortsetzung der Serie.

 

Risiken für Anleger

Die Beteiligung an einem geschlossenen Publikums-AIF oder Spezial-AIF birgt Risiken. Anleger stellen der Investmentgesellschaft Eigenkapital zur Verfügung, das durch Verluste aufgezehrt werden kann. Die Beteiligung ist nur eingeschränkt handelbar. Es besteht das Risiko, dass der Anleger seinen Anteil nicht veräußern oder keinen dem Wert angemessenen Preis erzielen kann. Es besteht das Risiko, dass Investitionen hinsichtlich Umfang, Zeit oder Konditionen nicht wie geplant erfolgen können. Mietausfälle und sinkende Mieten, etwa infolge einer Konjunkturschwäche, könnten zu einem Rückgang der kalkulierten Mieteinnahmen und Veräußerungserlöse oder zur Zwangsverwertung von Objekten zugunsten der Gläubiger der Zielfonds führen. 
Der Anleger sollte bei seiner Anlageentscheidung alle in Betracht kommenden Risiken einbeziehen. Die für eine Entscheidung maßgebliche Beschreibung der Risiken und wesentlicher Einzelheiten erfolgen im Verkaufsprospekt bzw. im Informationsdokument nach § 307 Absatz 1 und 2 KAGB sowie gegebenenfalls im Basisinformationsblatt und den Jahresberichten. Diese Unterlagen sind – in Deutsch und kostenlos – in Papierform bei derigo GmbH & Co. KG, Rosenheimer Straße 141h, 81671 München, verfügbar oder auf www.derigo.de abrufbar. Die Anlegerrechte sind hier zusammengefasst: https://www.derigo.de/Anlegerrechte.

*Wertentwicklungen der Vergangenheit und Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.

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