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Infrastruktur für die Zukunft: E-Ladesäulen

BVT stattet Objekte der Ertragswertfonds sukzessive mit Ladepunkten aus. Dahinter steht sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Überzeugung.

Die jüngste Ölkrise infolge des Irankrieges befeuert den Trend zu Elektroautos. Im April 2026 verfügte jeder vierte neu zugelassene Pkw über einen reinen Elektroantrieb, während Benziner und Dieselfahrzeuge zusammen auf nur noch 34,4 Prozent kamen. Der Siegeszug der E-Mobilität bringt jedoch eine große Aufgabe mit sich, denn in der deutschen Ladeinfrastruktur klaffen noch beträchtliche Lücken. Um sie zu schließen, wird auch die Immobilienwirtschaft gebraucht: Parkflächen müssen zu Ladeflächen werden, wenn Millionen von E-Autos fahrbereit bleiben sollen. 

Vom Extra zum Standard
Solche Parkflächen bewirtschaftet auch die BVT zusammen mit der GPM Property Management GmbH, die im BVT-Verbund für die Portfolioobjekte der BVT Ertragswertfonds (EWF) verantwortlich zeichnet. Um die vorwiegend in Nordrhein-Westfalen liegenden Gewerbeimmobilien, Büro- und Geschäftshäuser wie auch Fachmarktzentren, für die Mieter dauerhaft attraktiv zu halten, hat GPM bereits vor längerer Zeit mit der Installation von E-Ladesäulen begonnen. 

Das dient nicht nur der vorausschauenden Bestandspflege, sondern entspricht den nachhaltigkeitsorientierten Grundsätzen von BVT. Das Emissionshaus war beim Thema erneuerbare Energien schon öfter „vor der Welle“, etwa mit dem ersten deutschen Windkraftfonds 1989. Und auch bei der E-Ladeinfrastruktur möchten die Asset-Manager nun Zeichen setzen. 

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) schreibt für bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen seit 2025 lediglich einen Ladepunkt vor. Ab 2027 muss entweder jeder zehnte Stellplatz damit ausgerüstet oder für jeden zweiten Leitungsinfrastruktur vorbereitet sein. GPM hat demgegenüber beispielsweise beim EWF-Objekt Kackertstraße in Aachen schon zwölf Ladepunkte in Betrieb genommen. Pro Jahr werden planmäßig zwei bis drei weitere Bestandsobjekte fit für die Mobilität von morgen gemacht. 

Hoher Planungsaufwand
Was von außen betrachtet wie eine einfache Routine-Baumaßnahme wirken mag, hat es planerisch in sich. Zunächst muss entschieden werden, welche Art von Ladeinfrastruktur benötigt wird. Auf Parkplätzen von Fachmarktzentren sind eher Hypercharger gefragt, die ein hohes Ladevolumen in kurzer Zeit bieten. Bei Büro- und Geschäftsgebäuden hingegen wird in der Regel länger geparkt und geladen – hier muss ein intelligentes Lastmanagement erfolgen. Zu klären ist dann, welche Stromleistungskapazität das Gebäude mit sich bringt; gegebenenfalls muss sie erhöht werden. Für Stellplätze im öffentlichen Raum sind aufwendige Genehmigungsverfahren zu durchlaufen, da oftmals Tiefbauarbeiten für die Stromanschlüsse vorgenommen werden müssen. Brandschutz ist ebenfalls ein wichtiges Thema, wie auch die kaufmännische und technische Betreuung der Ladestationen nach ihrer Errichtung. Bei Fachmarktzentren, deren Parkplätze Gemeinschaftseigentum aller Mieter darstellen, verursacht die Abstimmung merklichen Aufwand: Für Hypercharger müssen mehrere Parkplätze weichen, die Verträge brauchen entsprechende Anpassungen.

Der kurze Abriss verdeutlicht, dass E-Lade­infrastruktur nicht über Nacht entsteht. BVT und GPM bleiben dran. 

Risiken einer Beteiligung 
Bei der hier im Fokus stehenden Ertragswertfondsserie handelt es sich um unternehmerischen Beteiligung, die mit Risiken verbunden sind. Bei den von der BVT angebotenen Kapitalanlagen ihrer Kapitalverwaltungsgesellschaft derigo GmbH & Co. KG handelt es sich um Anteile an Investmentgesellschaften. Es besteht keine Kapitalgarantie; die Anlage kann zu einem finanziellen Verlust führen. Der Anleger geht eine langfristige Bindung ein, die mit Risiken verbunden ist.  Insbesondere sind eine Verschlechterung des Marktumfeldes und der Mietraten im Markt sowie eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Gegebenheiten möglich. Darüber hinaus können sich Verkaufsfaktoren und Immobilienbewertungen künftig ohne Möglichkeit der Vorhersage ändern. Der Anteil an einer Investmentgesellschaft ist nur eingeschränkt handelbar. Es besteht das Risiko, dass der Anleger seinen Anteil nicht veräußern oder keinen dem Wert des Anteils angemessenen Preis erzielen kann. Der Anleger sollte daher bei seiner Anlageentscheidung alle in Betracht kommenden Risiken einbeziehen. Eine Darstellung der wesentlichen Risiken enthalten die für das Beteiligungsangebot erstellten Verkaufsunterlagen. Derzeit werden im Rahmen der Ertragswertfonds Serie keine Anteile vertrieben. Sollte ein weiteres Produkt der Ertragswertfondsserie aufgelegt werden, so wird dies ein Spezial-AIF sein, der nicht an Privatanleger vertrieben wird. Wird für einen derartigen Spezial-AIF der Vertrieb durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestattet, sind die Informationen gemäß § 307 Absatz 1 und 2 KAGB und ggf. das Basisinformationsblatt (bei Vertrieb an semi-professionelle Anleger) in ihrer jeweils aktuellen Fassung sowie ggf. der letzte veröffentlichte Jahresbericht bei der BVT Beratungs-, Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft für internationale Vermögensanlagen mbH, Tölzer Straße 2, 82031 Grünwald, oder bei der derigo GmbH & Co. KG, Rosenheimer Straße 141 h, 81671 München erhältlich. Potenzielle Anleger sollten diese Unterlagen lesen, bevor sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen.

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