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Nachhaltigkeit von Kapitalanlagen wird transparent

Klimaschutz, umweltfreundliche Produkte und eine soziale Ethik sollen künftig Leitlinien der europäischen Wirtschaft werden. Um die großen Ziele der Nachhaltigkeit erreichen zu können, müssen auch die Investitionsströme in eine grüne Richtung gelenkt werden. Mit der im März teilweise in Kraft getretenen Offenlegungsverordnung und der dann schrittweisen Umsetzung einer Taxonomieverordnung sollen die Anleger mehr Übersicht über die ökologischen Aspekte von Finanzprodukten erhalten. Mit »Greenwashing« und irreführenden Labels dürfte somit bald Schluss sein. Anleger, die ihr Geld mit ethischen Ansprüchen an ein nachhaltiges Wirtschaften investieren wollen, erhalten nun erste verbindlichere Kriterien. Damit einher geht, dass die Anbieter von Finanzmarktprodukten offen darüber informieren müssen, ob und wie sie ökologische und soziale Aspekte sowie Standards der fairen Unternehmensführung bei ihren Investitionsentscheidungen beachten. Das schreibt die Offenlegungsverordnung vor.

 

Drei Kategorien helfen Fondsmanagern und Anlegern

Das heißt nun aber nicht, Fondsmanager dürften nicht mehr in Aktien von Kohlekraftwerksbetreibern investieren. Denn Nachhaltigkeit ist keine Pflicht geworden. Es muss jedoch offen darüber kommuniziert werden. Fondsmanager, die auf Nachhaltigkeitskriterien keine Rücksicht nehmen, müssen dies künftig begründen und gegebenenfalls darlegen, ob und wann sie die nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionstätigkeiten berücksichtigen wollen.

Was komplex klingt, wird dank einer übersichtlichen Einteilung von Finanzprodukten in drei Kategorien fassbarer:

  1. »Light Green«: Finanzprodukte mit ökologischen oder sozialen Merkmalen.
  2. »Dark Green«: Finanzprodukte mit einer angestrebten Nachhaltigkeitswirkung, wie beispielsweise die Reduzierung von CO2-Emissionen.
  3. Sonstige Finanzprodukte: Produkte ohne Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten.

Finanzmarktteilnehmer mit mehr als 500 Beschäftigten müssen verbindlich ab Ende Juni auf ihren Internetseiten eine Erklärung über Strategien zur Wahrung der Sorgfaltspflichten in Bezug auf Nachhaltigkeitsfaktoren abgeben. Damit gewinnt der Markt deutlich an Transparenz, aber viele Fragen bleiben auch offen. Diese sollen im Laufe dieses Jahres durch weitere Rechtsakte geklärt werden.

 

Taxonomieverordnung soll mehr Klarheit schaffen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sieht noch Klärungsbedarf in der Frage, ob registrierte Kapitalverwaltungsgesellschaften von alternativen Investmentfonds (AIF) überhaupt unter die neue Verordnung fallen. Offen sei auch die Frage, „wann ein Finanzprodukt wirklich auf eine nachhaltige Investition abzielt oder wann es nur einzelne ökologische oder soziale Merkmale aufweist“, so das BaFinJournal.

Mehr Klarheit, um welche Kriterien es genau geht, soll mit der Taxonomieverordnung erzielt werden, die schrittweise umzusetzen ist. Umweltziele, Arbeitnehmerrechte und eine gute Unternehmensführung werden angestrebt. Zunächst sollen zum Jahreswechsel die konkreten Kriterien für das Ziel des Klimaschutzes in Kraft treten. Ab Januar 2023 kommen Kriterien für den Gewässerschutz, die Biodiversität sowie Kriterien zur Förderung der Kreislaufwirtschaft hinzu. Recycling und Müllvermeidung werden dann eine verbindliche Rolle spielen. Was soziale Verantwortung konkret bedeutet und was exakt zu einer »good governance« gehört, bleibt jedoch noch unklar. Weitere Diskussionen und Konkretisierungen dürften zukünftig zu erwarten sein.

 

Kommt es zu Negativ-Auszeichnungen?

Der Reformprozess hin zu einem nachhaltigen Finanzmarkt ist damit zwar einen guten Schritt weiter, aber längst nicht abgeschlossen. Insgesamt will die EU nicht nur das »Green¬washing« ökologisch zweifelhafter Anlagen eindämmen, sondern die gesamte europäische Wirtschaft auf ihrem Weg zur Klimaneutralität bis 2050 unterstützen. „Die Europäische Union benötigt pro Jahr rund 180 Milliarden Euro an zusätzlichen Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien, um die CO2-Emissionen bis 2030 um 40 Prozent zu reduzieren“, heißt es in einer Mitteilung des Europäischen Parlaments. Dafür sind klare Kriterien und Transparenz erforderlich, damit Anleger mit ihrer Produktauswahl die Klimaziele unterstützen können.

Fonds beispielsweise, bei denen keine Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt werden, dürften schon bald stärker von den Anlegern abgestraft werden. Die jetzt geforderte Offenlegung könnte einer Negativ-Auszeichnung gleichkommen, vermutet Martina Hertwig, Steuerberaterin bei Baker Tilly in Hamburg. „In der Praxis werden viele Investoren – vor allem institutionelle – in solche Fonds nicht mehr investieren.“

 

Finanzbranche kritisiert komplexe Regelwerke

Trotz breiter Zustimmung äußert die Finanzbranche auch Kritik an der Umsetzung der Verordnungen. „Die ehrgeizigen Zeitpläne stellen Banken und Sparkassen in Anbetracht zu kurzer Umsetzungsfristen vor hohe Hürden“, moniert die Deutsche Kreditwirtschaft (DK). Umfang und Komplexität des neuen Regelwerks mit zahlreichen Querverweisen erschwerten die praktische Anwendbarkeit. Schwer lesbar und sprachlich kaum verständlich seien die viele Hundert Seiten umfassenden Verordnungen, wird geargwöhnt.

Kompliziert könne es für Anlagevermittler werden, befürchtet der Münchener Kapitalmarktjurist Christian Waigel. Denn die Kunden müssten im Beratungsgespräch gefragt werden, welche der drei Nachhaltigkeitsziele Umweltschutz, Soziales oder Unternehmensführung sie mit ihrem Investment verfolgen wollen. „Dann muss ein geeignetes Produkt empfohlen werden“, konstatiert Waigel in einem Webinar auf YouTube. Das sei eine der größten Baustellen, die auf die Branche zukämen.

Die Startphase auf dem Weg zu einer nachhaltigen Finanzbranche dürfte mit zahlreichen Stolpersteinen gepflastert sein. Doch das neue Paradigma birgt enorme Chancen, auch für Anleger der BVT.

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