ESMA macht neue Vorgaben für Marketing-Anzeigen.
Kapitalverwaltungsgesellschaften (kurz: KVGen) müssen seit Februar strengere Verbraucherschutzregeln beim Marketing für ihre Produkte beachten. Jene zielen vor allem darauf ab, mehr Transparenz für Anleger zu schaffen und sicherzustellen, dass Marketing-Anzeigen als solche erkennbar sind und fair, eindeutig und nicht irreführend gestaltet werden. Wichtige Aspekte sind hierbei, die Darstellung von Chancen und Risiken in ein ausgewogenes Verhältnis zu setzen sowie sogenanntes „Greenwashing“ zu verhindern.
Neue Leitlinien betreffen vor allem OGAW-Fonds und AIFs
Die neuen Leitlinien zu Marketing-Anzeigen gemäß der Verordnung über den grenzüberschreitenden Vertrieb von Fonds hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) 2021 veröffentlicht. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wendet sie seit dem 2. Februar 2022 in Deutschland an. Betroffen sind davon alle OGAW-Fonds und alternative Investmentfonds (AIF).
Risikohinweise in Fußnoten reichen nicht mehr aus
Die KVGen sind nun zu einer höheren Transparenz beim Marketing ihrer Produkte verpflichtet. Wird in einer Marketing-Anzeige, auch auf den Social Media Plattformen, über die Chancen einer Anlagemöglichkeit berichtet, so muss gleichzeitig auch in einem angemessenen Umfang über die Risiken informiert werden. Wenn Aussagen über eine künftig zu erwartende Wertentwicklung getroffen werden, gelten besondere Anforderungen an die entsprechende Darstellung. Versteckte Risikohinweise in klein gedruckten Fußnoten reichen nicht mehr aus. Sofern Fondsgesellschaften in ihren Anzeigen die Nachhaltigkeitsaspekte ihrer Produkte bewerben, müssen sie diese mit der Website verlinken, auf der über die betreffenden Nachhaltigkeitskriterien nach der Verordnung EU 2019/2088 (EU-Offenlegungsverordnung) informiert wird.
Auch eine Werbung mit dem Thema Nachhaltigkeit darf nicht das Maß überschreiten, in dem nachhaltigkeitsrelevante Eigenschaften oder Ziele zur Anlagestrategie des Produkts gehören.