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Verwahrstelle für derigo-Fonds mit neuem Eigentümer

Die Verwahrstelle vieler von derigo verwalteten Fonds hat zum 1. Juli 2026 einen neuen Eigentümer erhalten. Damit gehen auch alle Rechte und Pflichten über. Für Anleger ändert sich dadurch allerdings nichts.

Zum 1. Juli 2026 hat sich die Eigentümerstruktur der Verwahrstelle vieler von der BVT-Kapitalverwaltungsgesellschaft derigo verwalteten Fonds geändert. Die Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG übertrug ihren operativen Geschäftsbetrieb, einschließlich der Verwahrstellenfunktion, auf die ABN AMRO Bank N.V., handelnd über ihre Frankfurter Niederlassung.

Für Investoren ist hier die wichtigste Nachricht: An der Verwahrung der Vermögensgegenstände sowie an den gesetzlichen Kontroll- und Überwachungsaufgaben der Verwahrstelle ändert sich durch die Übertragung nichts. Die Verwahrstellenfunktion wird im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge nahtlos fortgeführt, sämtliche gesetzliche und vertragliche Pflichten bleiben unverändert bestehen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Strukturmaßnahme zugestimmt. 

Die Verwahrstelle übernimmt im Fondsmanagement eine wichtige Kontrollfunktion. Sie verwahrt die Vermögensgegenstände eines Fonds, überwacht bestimmte gesetzliche Vorgaben und trägt damit wesentlich zur Sicherheit und Transparenz für Anleger bei. Diese Aufgaben werden auch künftig unverändert wahrgenommen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Unternehmenswebsite von derigo. 
http://www.derigo.de/unternehmen

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